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Was ist heute eigentlich Software?

Vielleicht ist die Frage „Was ist eigentlich Software?“ für die meisten zu selbsterklärend, als dass sie sich diese Frage stellen würden. Wie der Gesetzgeber Software oder besser gesagt Computerprogramme definiert, ist dann doch nicht allen klar. Die Antwort ist aber bei der Entwicklung von Software durchaus nicht unwichtig und der Arbeitskreis EDV und Recht Köln e. V. lädt am 17. Februar dazu ein, sich mit den Begrifflichkeiten des Paragraphen 69a des Urhebergesetzes zur heutigen Zeit auseinanderzusetzen.

Für alle, die §69a UrhG nicht direkt auswendig kennen,  hier ein Auszug (komplett nachzulesen <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __69a.html>hier):

UrhG § 69a Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

Seit Entstehung der Gesetztestexte hat sich die Softwareentwicklung stark verändert. Wem jetzt Fragen aufkommen, dem können IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling und Rechtsanwalt Jens Nebel sicher helfen.

Dr. Stiemerling gibt einen Überblick über Struktur und Eigenschaften moderner Computerprogramme und Herr Nebel beleuchtet die Fakten aus juristischer Perspektive.

Man darf persönliche Erfahrungen austauschen, Fragen stellen und diskutieren,  zum Beispiel ob der Begriff Computerprogramm heutzutage zu eng gefasst wird und nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Nach einem regen Austausch gibt es Aussicht auf ein Kölsch und einen kleinen Imbiss.

Mittwoch, 17. Februar, 18:00-20:00 Uhr, Köln

<link http: www.edv-und-recht.de>Hier kann man sich anmelden.

 

Bild: free copyright

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